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Pflege zu Hause

Pflege zu Hause bei Demenz

Vorwort:

Häufigkeit der Demenz
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine
Demenz auftritt. Von den 60-Jährigen ist nur jeder Hundertste betrof-
fen, von den 80-Jährigen dagegen fast jeder Sechste, und von den
über 90-Jährigen sogar nahezu jeder Zweite. In Deutschland leiden
gegenwärtig 1,7 Millionen Menschen an einer Demenz. Jedes Jahr er-
höht sich die Zahl um etwa 40.000. Weil die Lebenserwartung weiter
steigen wird und geburtenstarke Jahrgänge das höhere Alter errei-
chen, wird die Zahl der Betroffenen bis zum Jahr 2050 auf etwa 3 Mil-
lionen steigen.

Ursachen der Demenzen
Rund 80 % aller Demenzen werden durch Krankheiten des Gehirns
hervorgerufen, bei denen aus teilweise noch unbekannten Gründen
Nervenzellen allmählich verloren gehen (neurodegenerative Krank-
heiten). Die häufigsten davon sind die Alzheimer-Krankheit, die Lewy-
Körperchen-Krankheit sowie Erkrankungen des Stirnhirns (Fronto-
temporale Degenerationen). An zweiter Stelle der Ursachen stehen
Erkrankungen der Blutgefäße des Gehirns. Sie kommen oft in Verbin-
dung mit der Alzheimer-Krankheit vor, besonders bei Menschen, die
in höherem Alter erkranken. Wenn sie zusätzlich vorhanden sind, tre-
ten die Symptome der Alzheimer-Krankheit früher auf und sind stär-
ker ausgeprägt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere, insgesamt
jedoch seltene, Ursachen der Demenz. Dazu zählen einige neurologi-
sche Erkrankungen, Stoff wechselkrankheiten, Infektionen, Schädel-
hirnverletzungen, Tumoren, Blutungen, Vitamin- und Hormonmangel-
zustände sowie Abflussbehinderungen des Nervenwassers im Gehirn
(Liquor). Nur in sehr seltenen Fällen (weniger als 2 %) ist die Ursache
behebbar, so dass Hirnleistungen verbessert oder wiederhergestellt
werden können.

Wenn eine Demenz-Diagnose feststeht, verschafft dies Klarheit für alle
Beteiligten und somit die Möglichkeit, das weitere Leben darauf aus-
zurichten. Die Lebensqualität der Erkrankten und ihrer Angehörigen
hängt nicht allein davon ab, welche Krankheit oder sonstige Ursache
der Demenz zugrunde liegt. Sie wird auch dadurch beeinflusst, wie
lange bestimmte Fähigkeiten, Vorlieben und Gewohnheiten indivi-
duell bestehen bleiben. Menschen mit Demenz betonen immer wieder, wie wichtig es für sie ist, trotz der Krankheit in ihrem Alltag selbst-bestimmt handeln zu können. Ihr Wohlbefinden hängt auch davon ab, ob sie sich nützlich und wertgeschätzt fühlen. Daher ist es für die Erkrankten und deren Nahestehende hilfreich, sich im Laufe der Zeit immer wieder neu zu vergegenwärtigen, welche Dinge die erkrankte Person selbst regeln kann und bei welchen sie Hilfe benötigt.

Rund zwei Drittel aller Menschen mit Demenz werden von ihren An-
gehörigen, Freunden oder Nachbarn versorgt. Betreuung und Pflege
dauern oft viele Jahre, sind zeitintensiv und stellen große körperliche
und seelische Anforderungen an die Pflegenden. Die meisten Angehö-
rigen sind nicht auf die Aufgaben der Pflege vorbereitet. Oft geraten
sie ohne vorherige Planung in die Rolle der hauptverantwortlichen
Betreuungsperson hinein, die mit dem Fortschreiten der Krankheit
umfassender und anstrengender wird. Es gibt aber viele Möglichkei-
ten, mit den vielfältigen Aufgaben der Pflege und Versorgung zurecht
zu kommen und trotz der Erkrankung erfüllte und zufriedenstellende
Jahre zu erleben.
Die Probleme, die bei der Betreuung von Menschen mit Demenz
auftreten, sind vielfältig und unterschiedlich. Sie hängen einerseits
von der Art und Ausprägung der Krankheitssymptome ab, anderer-
seits haben die persönlichen, sozialen und finanziellen Möglichkeiten
der Betroffenen und ihrer Angehörigen Einfluss auf das Leben mit De-
menz.
Wissen über die jeweilige Demenzerkrankung und die dadurch ver-
ursachten Veränderungen zu erwerben, hilft dabei, bestimmte Verhal-
tensweisen der Erkrankten zu verstehen und einzuordnen. So lassen
sich leichter Lösungen für schwierige Alltagssituationen finden. Mög-
lichkeiten dazu bieten beispielsweise Angehörigengruppen und spe-
zielle Informationsangebote für Pflegende.

Für Sicherheit sorgen
Eine übersichtlich gestaltete Umgebung, helle Beleuchtung, auch in
den Ecken, und die Beseitigung von Stolperfallen können dafür sor-
gen, dass Erkrankte sich länger und sicherer in ihrer Wohnung zurecht-
finden.

Technische Hilfen
Der Fortschritt bei der Entwicklung von einfach zu bedienenden und
teilweise sensorgesteuerten elektronischen Geräten sowie die zuneh-
mende Verbreitung des Internets haben zu vielen technischen Un-
terstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Demenz und ihre An-
gehörigen geführt. Ob Bügeleisen oder Elektroherde, die sich selbst
abschalten, Apps für das Smartphone (kleine Programme, die bei-
spielsweise an Termine oder Tabletteneinnahmen erinnern), Sturz-
sensoren oder Personen-Ortungssysteme, die beim Wiederauffinden
von vermissten Personen helfen: Es gibt mittlerweile für viele Pro-
bleme gute Lösungen: Aufstehbetten, Niedrigstbetten und spezielle Pflegesessel bei Demenz.

Oberkörper Hoch Lagerung Standard 90° Sitzposition

Frühmobilisierung durch den Einlegerahmen Physioflex.

Pflegefall oder Pflege nach der Reha und dann?

Wenn es eintritt müssen Angehörige handeln, denn pflegebedürftige Menschen verbringen zuweilen bis zu 24 Stunden des Tages im Bett. Und Angehörige sollten hier besonders auf die Liegeposition des Angehörigen achten, und der Lagerung eine besondere Aufmerksamkeit schenken. Unsere moderne Pflegebetten bieten durch ihre Gliederung in bewegliche Zonen eine Vielzahl an Varianten, um den Liegenden in unterschiedliche Körperhaltungen zu bringen.

Das Pflegebett mit einer Aufstehfunktion

Die Liegefläche eines Aufstehbettes ermöglicht das Aufrichten des Oberkörpers, eine Drehung um 90 Grad und das Abwinkeln der Knie. Schlussendlich sitzt der Pflegende wie in einem Sessel, wobei seine Füße auf dem Fußboden neben dem Bett zum Stehen kommen. Wird die Sitzfläche aus dieser Position weiter angehoben, erleichtert sie das Aufstehen des Patienten aus dem Bett erheblich.

  • Einlegerahmen
  • Mit vierteiliger Lagerfläche
  • Mit fremdkraftgetriebenen Verstellmöglichkeiten.
Die Oberkörperhochlagerung ist anders als etwa die 30°- oder 135°-Position. Es ist keine Lagerung im Rahmen der Dekubitus- oder Kontrakturen-prophylaxe. Sie dient vielmehr dazu, eine Person vorübergehend aus der Rückenlage zu mobilisieren, etwa wenn dieser essen oder fernsehen möchte. Zudem macht es diese Lagerungsposition möglich, Speisen und Getränke zu konsumieren, ohne sich zu verschlucken. Aus der Sitzposition heraus jedoch kann der Patient das gesamte Zimmer überblicken und z.B. sehen, wenn eine Person das Zimmer betritt. Es fällt dem zu Pflegenden viel leichter, mit seiner Umwelt in Kontakt zu treten. Lesen, Schreiben oder Telefonieren ist im Sitzen wesentlich angenehmer als im Liegen. 90° Sitzposition im bzw. am Bett bedeutet, das ein Kissen unter dem Kopf genauso entfällt, wie Rolle unter den Kniegelenken und einem Bettverkürzer der verhindern soll, dass der Patient in Richtung Fussende verrutscht. Stabiler Einstellrahmen für Ihr Bett. Kann im Einzelnett, im Doppelbett oder auch in Ihrer Liege angewand werden. Mit dem PhysioFlex PF 1000 wird das Leben leichter. Der Schwerlaster für Ihr Bett. Für Personen die unter Adipositas leiden. Auch als fahrbares Schwerlast-Pflegebett. In 75 bis 80 cm / 90 bis 100 cm / 120 bis 130 cm / 140 bis 150 cm / 190 bis 220 cm Wird immer über die mitgelieferten Matratzenhalter erreicht.

1. Exegese

Die Oberkörperhochlagerung ist eine Form der Patientenlagerung, bei der der Oberkörper in einem Winkel von mehr als 30° über dem Niveau der Extremitäten gelagert wird.

2. Beweisgrund

Die Oberkörperhochlagerung führt zur Abnahme des intrathorakalen Blutvolumens durch verminderten Rückfluss venösen Blutes aus den unteren Extremitäten und den Abdominalorganen über die Vena cava inferior. Zusätzlich kommt es zu einer Diaphragmaverschiebung nach kaudal, der Druck der Abdominalorgane auf das Diaphragma nimmt ab und die Ventilation wird verbessert.

Die Oberkörperhochlagerung ist anders als etwa die 30°- oder 135°-Position. Es ist keine Lagerung im Rahmen der Dekubitus- oder Kontrakturenprophylaxe. Sie dient vielmehr dazu, eine Person vorübergehend aus der Rückenlage zu mobilisieren, etwa wenn dieser essen oder fernsehen möchte. Zudem macht es diese Lagerungsposition möglich, Speisen und Getränke zu konsumieren, ohne sich zu verschlucken. Aus der Sitzposition heraus jedoch kann der Patient das gesamte Zimmer überblicken und z.B. sehen, wenn eine Person das Zimmer betritt. Es fällt dem zu Pflegenden viel leichter, mit seiner Umwelt in Kontakt zu treten. Lesen, Schreiben oder Telefonieren ist im Sitzen wesentlich angenehmer als im Liegen. 90° Sitzposition im bzw. am Bett bedeutet, das ein Kissen unter dem Kopf genauso entfällt, wie Rolle unter den Kniegelenken und einem Bettverkürzer der verhindern soll, dass der Patient in Richtung Fussende verrutscht.

PF-1000 PhysoFlex

Stabiler Einstellrahmen für Ihr Bett. Kann im Einzelnett, im Doppelbett oder auch in Ihrer Liege angewand werden. Mit dem PhysioFlex PF 1000 wird das Leben leichter.

PF-1010 GigaFlex

Der Schwerlaster für Ihr Bett. Für Personen die unter Adipositas leiden. Auch als fahrbares Schwerlast-Pflegebett.

Die Liegebreiten

In 75 bis 80 cm / 90 bis 100 cm / 120 bis 130 cm / 140 bis 150 cm / 190 bis 220 cm

Liegebreite

Wird immer über die mitgelieferten Matratzenhalter erreicht.

Schultergitter und Fußteilgitter können über Matratzenhalter aufgesteckt werden.

Stellfüße (Serie) von 30 bis 155 mm oder Rollen in 75 mm oder 100 mm Ø (Durchmesser).

Aufrichter mit Triangelgriff

Beispiel: 90 cm Btreite bestellt, Rahmenmaß: 86 x 195 cm, Verbreiterung mit Matratzenwinkel auf 100 cm nachträglich jederzeit möglich.

PhysioFlex: sicheres Arbeitsgewicht bis 150 Kg.

GigaFlex: sicheres Arbeitsgewicht bis 250 Kg.

VerstellbaresKopfteil nur bei Breiten von 70 bis 90 cm möglich.

Auflage: bei PhysioFlex Glasfaser verstärkte Plastikleisten

bei GigaFlex 19 mm MDF Platte in Lichtgrau lackiert.

Vollmachten

Vorsorgevollmacht

Wer für den Fall vorsorgen will, dass er sich zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, kann mit einer Vorsorgevollmacht wichtige persönliche Ent-scheidungen und Handlungen auf eine Person seines Vertrauens übertragen. Der oder die Bevollmächtigte kann dann beispielsweise rechtliche und finanzielle Geschäfte abwickeln, über medizinische Behandlungen entscheiden oder den Aufenthaltsort bestimmen. In einer Vorsorgevollmacht können auch persönliche Wünsche festgehalten werden, ob jemand beispielsweise möglichst lange zu Hause, in einem Heim oder in einer Wohngemeinschaft leben möchte. Rechtsgültige Vollmachten können nur voll geschäftsfähige Personen erteilen. Eine Vorsorgevollmacht muss daher rechtzeitig, spätestens im frühen Stadium einer Demenz, durch den Betroffenen ausgestellt werden. Im Zweifelsfall kann man die Vollmacht von einem Notar beglaubigen lassen, der die Geschäftsfähigkeit damit bestätigt. Wenn Immobilien vorhanden sind, ist zu deren Verkauf immer eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich. Die Vorsorgevollmacht sollte bei den Unterlagen verwahrt werden. Der oder die Bevollmächtigte sollte darüber informiert sein und darauf Zugriff haben. Eine Vorsorgevollmacht ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann handschriftlich verfasst werden oder mithilfe von Vordrucken ausgefertigt werden.

Rechtliche Betreuung

Wenn jemand wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann und wenn keine (Vorsorge-)Vollmacht ausgestellt wude, kann beim zuständigen Betreuungsgericht (Amtsgericht) eine "rechtliche Betreuung" an-geregt werden. Sofern eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist ein gerichtliches Betreuungsverfahren ent-behrlich. Dies gilt jedoch nur für die Bereiche, die ausdrücklich durch die Vollmacht abgedeckt werden. Die Anregung einer Betreuung kann sowohl von Angehörigen als auch von Ärzten oder anderen Personen ausgehen, die einen entspre- chenden Hilfebedarf erkennen. Das Gericht bestellt dann eine Person, die den Betreffenden in allen notwendigen Bereichen (zum Beispiel Vermögens- und Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten usw.) vertreten kann. Dabei wird bevorzugt geprüft, ob es in der Familie oder im persönlichen Umfeld Menschen gibt, die als rechtliche Betreuer geeignet sind. Mit der Einrichtung einer Betreuung sind Kosten verbunden, die in der Regel von den Betroffenen selbst zu zahlen sind. Bei fehlen- dem Vermögen übernimmt der Staat die Kosten. Rechtliche Betreuer unterstehen der Kontrolle des Gerichts und müssen regelmäßig Rechenschaft ablegen, insbesondere über die Verwendung der finanziellen Mittel der Betreuten.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen bei Eintritt eines lebens-bedrohlichen Zustandes ergriffen oder unterlassen werden müssen - beispielsweise wird die Flüssig-
keitszufuhr erlaubt, aber die künstlichen Ernährung untersagt. Hierbei sollten die entsprechenden Maß-nahmen sehr konkret beschrieben werden (wann soll was getan oder unterlassen werden?), damit der Arzt eine genaue Handlungsanweisung erhält. In der Patientenverfügung kann auch eine Person bestimmt wer-
den, die für den Erkrankten ggf. über solche Maßnahmen entscheiden kann. Vor dem Aufsetzen einer Patientenverfügung ist eine ausführliche Beratung, beispielsweise durch den Hausarzt, empfehlenswert. Um gültig zu sein, müssen Patientenverfügungen zu einem Zeitpunkt erstellt werden, wenn die Betreffenden einwilligungsfähig sind, das heißt wenn und so lange sie verstehen können, was ihnen erklärt wird
(zum Beispiel die Notwendigkeit einer Blutabnahme, Nutzen, Risiken und Folgen der künstlichen Ernährung) und daraufhin eine Entscheidung treffen und diese mitteilen können.

Geschäftsfähigkeit

Unter Geschäftsfähigkeit wird im juristischen Sinn die Fähigkeit verstanden gültige Rechtsgeschäfte, bei-spielsweise Kaufverträge abzuschließen. Wer durch eine Demenzerkrankung so weit in seiner Denk- und Urteilsfähigkeit beeinträchtig ist, dass er die Bedeutung und Folgen eines Rechtsgeschäfts (zum Beispiel die finanzielle Verpflichtung durch Abschluss eines Abonnements) nicht mehr verstehen und vernünftig ab-wägen kann, ist geschäftsunfähig. Im frühen Stadium einer Demenz ist die Geschäftsfähigkeit häufig noch vorhanden. Bei einer mittelschweren oder schweren Demenz ist sie meist nicht mehr gegeben. Bei einer Frontotemporalen Demenz ist allerdings die Urteilsfähigkeit und damit auch die Geschäftsfähigkeit oft schon zu Beginn stark beeinträchtigt. In der Geschäftsfähigkeit kann es Abstufungen geben: Jemand ist beispiels-weise nicht mehr in der Lage einen komplizierten Pachtvertrag mit vielen Klauseln zu verstehen, kann aber noch problemlos einen neuen Staubsauger kaufen. Wenn die Geschäftsfähigkeit ständig und bezogen auf alle Bereiche nicht mehr besteht, kann ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit bescheinigen. Dies hilft dabei Käufe und Verträge, die ein Demenzerkrankter abschließt, rückgängig zu machen.

Testament

Ein gültiges Testament kann nur errichten, wer testierfähig ist. Die Testierfähigkeit setzt die volle Geschäftsfähigkeit voraus. Wichtig ist, dass derjenige, der ein Testament verfasst, die Bedeutung dieser Verfügung verstehen kann und sich darüber im Klaren ist, was seine Entscheidungen für die Erben bedeuten. Wenn die Testierfähigkeit infrage steht, sollte das Testament notariell beurkundet werden, um eine spätere Anfechtung zu vermeiden. Zusätzlich kann man die Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Testaments durch einfachärztliches Gutachten bestätigen lassen.

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