NIEDRIGST-SPEZIALAUFSTEHBETT
Zum Thema Sturzprophylaxe
Freiheitseinschränkungen sind bei zu pflegenden Personen immer wieder ein Problem. Hochgezogene Bettgitter sind nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt. Das fixieren durch Gurte ist nicht erlaubt. Aber es gibt immer noch Möglichkeiten den zu Pflegenden in seiner Freiheit einzuschränken und gleichzeitig ihn vor Unfällen zu schützen. Vielen Angehörigen ist der Begriff Niedrigspflegebett noch kein Begriff im Zusammenhang mit Sturzprophylaxe.
Niederflurbetten
Menschen mit Demenz sind Sturzgefährdet. Beim Aufstehen aus dem Bett kann es schon zum Sturz kommen. Durch die Vergesslichkeit welcher Fuß wann belastet wird kann der Demenzkranke nicht schnell genug reagieren und es kommt zum Sturz.
Niederflurpflegebetten - Niedrigsflurbetten
Zum Schlaf - die absolute Sicherheit.
Weil er auf 6,5 cm Höhe abgesenkt werden kann, wird das Verletzungsrisiko für motorisch unruhige Schläfer minimiert. Zusätzlich unterstützt er Pflegekräfte bei körperlich belastenden Abläufen: Patienten können auf Knopfdruck in die Sessel-, die Anti- und Trendelenburg- oder die Liegeposition gebracht werden.
Mithilfe einer besonders niedrigen Einstellung können Patienten in unmittelbarer Nähe des Bodens schlafen, sodass auf einschränkende Maßnahmen wie z.B. eine Fixierung zur Sturzprävention verzichtet werden kann.
Menschen, die im LowSleeper in einer höheren Liegeposition schlafen möchten, liefert der Netzseitenschutz vollflächigen Schutz: Er ist für den Patienten durchsichtig und so konzipiert, dass Verletzungen ausgeschlossen werden.
Niederflurbetten bei
- Menschen mit Demenz,
- Pflegebedürftige mit Sturzgefahr
- für Rollstuhlfahrer
Pflegebedürftige Menschen neigen dazu, dass Bett selbstständig verlassen zu wollen. Trotz ihrer körperlichen schwachen Situation kommt es dann zu schweren Stürzen und die damit verbundenen Verletzungen. In früheren Jahren wurden an Demenz erkrankte Menschen fixiert oder mit sogenannten "Scwedischen Gardinen" für Seitengitter ans Bett gebunden. Das hat ein Ende. Die Fixierung in der Pflege ist der Freiheitsentzug am Pflegebett. Um
den Patienten vor sich selbst zu schützen, wurde er früher so im Bett
angebunden (fixiert), dass es ihm nicht mehr möglich war, alleine das
Bett zu verlassen. Was damals gang und gäbe war, ist heute
glücklicherweise nicht mehr so einfach möglich. Es verletzt die
Menschenwürde, in einem Bett mit Fixiergurten angebunden zu sein. Allein in Deutschland leben mehr als 1,4 Millionen Demenzkrank.
Noch vor wenigen Jahren wurden so genannte freiheitsentziehende
Maßnahmen (FEM) so zügig angewendet, dass der Gesetzgeber dem Einhalt
gebot.
Zu den FEM zählen z. B..:- Bettgitter bzw. Bettseitenstützen
- Fixieren mit Fixiergurten
- Zwangsjacken
- Wegnehmen von Rollatoren, Rollstühlen und Gehhilfen
- festgestellte Rollstuhlbremsen
- Unterbringen in abgeschlossenen Räumen
- Unterbringen in geschlossenen Stationen
- chemische Fixierung durch Medikamente
Problemfall Standard-Pflegebetten
Für Menschen mit einem besonderen Handicap wie z.B. Querschnittslähmung und somit Rollstuhlfahrer könnte ein Standard-Pflegebett zum Hinderniss werden, denn diese Betten können maximal auf 50 cm abgesenkt werden. Und wir haben hier noch nicht die Matratze mitgerechnet, denn dann wäre der Abstand 60 cm. Ein Rollstuhl oder auch ein Toilettenstuhl haben eine Sitzhöhe von 51 cm. Damit ein Rollstuhlfahrer nun in ein Standard-Bett oder Pflegebett kommt braucht es schon eine Menge Kraft vom Rollstuhlfahrer und oder vom Pflegepersonal.
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