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MEIN PERSÖNLICHES BETT VON  W.SCHWEIZER Spezialbetten Nürnberg

Das Aufsetz-, Sitz- und Aufstehbett mit dem Sie "barrierefrei" aus dem Bett aufstehen. Das Aufrichten und Hinsetzen an die Bettkante bildet für Sie eine unsichtbare Barriere, wenn Sie bewegungseingeschränkt sind oder gesundheitsbedingt ihre volle Muskelkraft nicht aufbringen können.

Diese Barriere konnte bisher nur mit fremder Hilfe bewältigt werden.

Das RotoFlex Aufstehbett überwindet diese unsichtbare Barriere, die das Liegen im Bett vom Leben außerhalb des Bettes trennt. Vier starke, zuverlässige Motoren heben Sie auf Knopfdruck sanft an die Bettkante. Das RotoFlex Aufstehbett bringt Sie aus der liegenden Stellung im Bett in die sitzende Position an der Bettkante. Sie sind jetzt bereit zum Aufstehen oder zum Transfer z. B. in den Rollstuhl.

Das RotoFlex Aufstehbett ist auch ein Reha- und Pflegebett zum aktiven und passiven Mobilisieren. Langzeitbettlägerige können durch die sitzende Position mobilisiert werden, ohne das Bett verlassen zu müssen, ähnlich der in der Pflege üblichen Mobilisierung im Sessel. Das Aufsetzen und Mobilisieren des Patienten ist durch das RotoFlex Aufstehbett belastungsfrei und rückenschonend für den Pflegenden sowie für den Patienten. Das RotoFlex Aufstehbett ist für die häusliche- und Heimpflege gedacht. Es wird an Stelle des Lattenrostes in das vorhandene Einzel- oder Doppelbett eingesetzt.

Durch das ROTOFLEX Aufstehbett: bleibt die Mobilität des Patienten erhalten oder wird wieder gesteigert. Der laufende Aufwand für die Pflege des Patienten wird gesenkt. werden im richtigen Sitzen im Bett Druckbelastungen durch langfristiges Liegen abgebaut. wird die psychische wie physische Mobilität unterstützt, erfährt der langzeitbettlägerige Patient durch wechselnde liegende und sitzende Lagerung wieder einen Tag- Nacht-Rhythmus

Vorgaben für Pflegebetten

Pflegebetten unterliegen in der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb den Bestimmungen

  • des Medizinprodukte-Gesetz (MPG) (Gesetzgebung in Deutschland)
  • der 93/42 EWG EG-Medizinprodukte-Richtlinie
  • 89/336 EWG Elektromagnetische Verträglichkeit
  • EN 1441 Risikoanalyse Medizinprodukte (Siehe Risikomanagement)
  • EN 1970
  • DIN EN 60601-1 medizinische elektrische Geräte
  • DIN EN 60601-2-38 + A1
  • DIN EN 60601-2-52 (Vorgesehen als Ersatz für EN 1970 und DIN EN 60601-2-38)

Kostenübernahme für Pflegebetten durch die gesetzlichen Krankenkassen (Deutschland)

Wenn eine entsprechende Indikation (lange Bettlägerigkeit die Pflege notwendig macht, Bedarf besonderer Lagerungsformen usw.) vorliegt, müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern ein Pflegebett zur Verfügung stellen. Die Pflegebetten, die von den Krankenkassen eingesetzt werden dürfen, müssen entsprechend dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (Krankenversicherung - SGB V) oder dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Pflegeversicherung - SGB XI) in den jeweiligen Verzeichnissen (Hilfsmittelverzeichnis oder Pflegehilfsmittelverzeichnis) gelistet sein. Für Pflegebetten sind folgende Nummernkreise vorgesehen:

  • (SGB V) 19.40.01.0001 bis 19.40.01.3999 - In diesen Nummernkreisen sind Pflegebetten mit rein manueller Verstellung bis hin zu vollständig elektrischer Verstellung gelistet.
  • (SGB XI) 50.45.01.0001 bis 50.45.01.2999 - In diesen Nummernkreisen sind Pflegebetten mit rein manueller Verstellung bis hin zu vollständig elektrischer Verstellung, sowie Pflegebetten für kleinwüchsige Erwachsene und Kinder gelistet.

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