Schweizer Spezialbetten & Spezialsessel e.K. Dörrersgasse 12 90403 Nürnberg 90403 Nürnberg Telefon: +49 (0) 9 11 / 22 52 18
Öffnungszeichten Mo - Fr. 10 - 18 Uhr

LOWSleeper und Zubehör für alle Pflegebetten

Auf Ihre Bedürfnisse angepasst!

Für garantierte Qualität sowie modernes Design und maximalem Schlafkomfort.

Wir sind Hilfsmittel-Spezialisten für das sichere, angenehme und effiziente Heben und den Transfer von Kranken, Pflegenden Personen.

Welche Arten von Pflegebetten gibt es bei uns?

  • Schwerlastbett
  • Niederflurbett
  • Aufstehbett
  • Stehbett
  • Seitenlagerungsbett
  • Intelligentes Pflegebett

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Vom LowSleeper profitieren Menschen, die im Schlaf zusätzliche Sicherheit brauchen: Weil er auf 6,5 cm Höhe abgesenkt werden kann, wird das Verletzungsrisiko für motorisch unruhige Schläfer minimiert. Zusätzlich unterstützt er Pflegekräfte bei körperlich belastenden Abläufen: Patienten können auf Knopfdruck in die Sessel-, die Anti- und Trendelenburg- oder die Liegeposition gebracht werden.

Mithilfe einer besonders niedrigen Einstellung können Patienten in unmittelbarer Nähe des Bodens schlafen, sodass auf einschränkende Maßnahmen wie z.B. eine Fixierung zur Sturzprävention verzichtet werden kann.

Menschen, die im LowSleeper in einer höheren Liegeposition schlafen möchten, liefert der Netzseitenschutz vollflächigen Schutz: Er ist für den Patienten durchsichtig und so konzipiert, dass Verletzungen ausgeschlossen werden.

Technische Daten:

Liegefläche Maße 90 x 200 cm

Niedrigste Postion 6,5 cm

Höchste Position 86,5 cm

Rollen 100 mm Doppelrolle

Außenmaß 106 x 23

9 Max. Patientengewicht 170 kg

Vorgaben für Pflegebetten

Pflegebetten unterliegen in der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb den Bestimmungen

  • des Medizinprodukte-Gesetz (MPG) (Gesetzgebung in Deutschland)
  • der 93/42 EWG EG-Medizinprodukte-Richtlinie
  • 89/336 EWG Elektromagnetische Verträglichkeit
  • EN 1441 Risikoanalyse Medizinprodukte (Siehe Risikomanagement)
  • EN 1970
  • DIN EN 60601-1 medizinische elektrische Geräte
  • DIN EN 60601-2-38 + A1
  • DIN EN 60601-2-52 (Vorgesehen als Ersatz für EN 1970 und DIN EN 60601-2-38)

Kostenübernahme für Pflegebetten durch die gesetzlichen Krankenkassen (Deutschland)

Wenn eine entsprechende Indikation (lange Bettlägerigkeit die Pflege notwendig macht, Bedarf besonderer Lagerungsformen usw.) vorliegt, müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern ein Pflegebett zur Verfügung stellen. Die Pflegebetten, die von den Krankenkassen eingesetzt werden dürfen, müssen entsprechend dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (Krankenversicherung - SGB V) oder dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Pflegeversicherung - SGB XI) in den jeweiligen Verzeichnissen (Hilfsmittelverzeichnis oder Pflegehilfsmittelverzeichnis) gelistet sein. Für Pflegebetten sind folgende Nummernkreise vorgesehen:

  • (SGB V) 19.40.01.0001 bis 19.40.01.3999 - In diesen Nummernkreisen sind Pflegebetten mit rein manueller Verstellung bis hin zu vollständig elektrischer Verstellung gelistet.
  • (SGB XI) 50.45.01.0001 bis 50.45.01.2999 - In diesen Nummernkreisen sind Pflegebetten mit rein manueller Verstellung bis hin zu vollständig elektrischer Verstellung, sowie Pflegebetten für kleinwüchsige Erwachsene und Kinder gelistet.

Seitengitter

Die praktischen Seitengitter/Aufstehgriffe bieten zusätzlichen Halt beim Sitzen und Aufstehen. Für den Transfer können die Gitter entriegelt und zurückgeklappt werden - dafür müssen sie nicht aus der Halterung genommen werden. Bei Bedarf können die Seitengitter durch Drücken der Klinke entfernt werden und verriegeln sich beim Wiedereinsetzen automatisch.

Viskoelastisches Kopfkissen

Speziell angepasstes Kopfkissen aus viskoelastischem Schaum. Die Füllung handelsüblicher Kissen würde beim Aufrichten des Rückenteils nach unten Absacken und einen drückenden Knoten bilden. Das viskoelastische Kopfkissen wird mit der Kopfkissenhaltetasche an der Rückenlehne der Liegefläche in Position gehalten und behält seine Form. Das Kissen entlastet die Halswirbelsäule und unterstützt den Nacken, indem es ihn leicht streckt. Die Position des Kissens kann individuell angepasst werden.

Kopfkissenhaltetasche

Die Haltetasche fixiert das Kopfkissen an der Matratze. Sie verhindert, dass das Kopfkissen bei der Mobilisation des Patienten zwischen Rücken und Matratze gleitet und die Mobilisation behindert.

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Schreiben Sie uns: info@wolframschweizer.de

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Infusionshalter

Der verstellbare Infusionshalter wird am Liegerahmen befestigt. Er folgt den Drehbewegungen des RotoFlex® und kann bei Bedarf entfernt werden.

Abstandshalter

Mit dem Abstandshalter wird der richtige Abstand des Bettes zur Wand eingehalten, damit das Rückenteil beim Aufstehen die Wand nicht berührt. Die Abstandhalter haben an ihrem Ende jeweils eine kleine Abweisrolle.

Höhenverstellbares Fußteil

Mehr Komfort im RotoFlex® mit höhenverstellbarem Fußteil

Der RotoFlex® kann optional mit einem höhenverstellbaren Fußteil erweitert werden. Weil der Auflagedruck des Fersenbereichs individuell angepasst werden kann, ist das höhenverstellbare Fußteil zur wirksamen Dekubitusprophylaxe geeignet. Außerdem bietet die Erweiterung weitere Vorteile:

  • Vermeidung einer reflektorischen Anspannung der Bauchmuskulatur bei länger dauernder Hochlagerung der Beine, wie sie sonst bei Aufstehbetten dieser Art durch die freihängenden Füße zwangsläufig auftritt
  • Vorbeugung der Druckstellenbildung an den Waden im Bereich der unteren Auf lagekante des Unterschenkelteils
  • Förderung des Lymphabflusses, insbesondere, wenn der Oberkörper bei der Hochlagerung der Beine möglichst flach liegt
  • Embolieprophylaxe und Förderung der Mobilisierung des unteren Bewegungs apparates.

Aufrichter mit Triangelgriff

Der Aufrichter ist ein- oder zweiteilig lieferbar. Der Gurt des Haltegriffs ist längenverstellbar oder mit Aufwickelautomat lieferbar erhältlich. Traglast: 70 kg. Am oberen Ende des Aufrichters kann optional eine Infusions-flaschenhalterung angebracht werden.

Aufstehgriff

Der Aufstehgriff wird an einem vorhandenen Seitengitter befestigt - er ist verstellbar und rastet in vorbestimmten Positionen automatisch ein. Der Nutzer verschafft sich beim Mobilisieren zusätzlichen Halt, indem er sich am Aufstehgriff festhält. Der Griff ist so positioniert, dass beim Greifen ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis entsteht - der Nutzer kann den Griff besonders leicht greifen und verwenden. Bei Bedarf lässt sich der Griff zur Seite schwenken - für dessen Entriegelung muss nur am Rastbolzen gezogen werden. Durch das Drücken des seitlich angebrachten Knopfs kann der Griff für eine ergonomischere Greifrichtung nach innen bewegt und individuell angepasst werden.

Schultergitter

Die kleinen Seitengitter können zusätzlich im Schulterbereich angebracht werden. Die Gitter können ein- oder beidseitig installiert werden und bieten zusätzliche Sicherheit und Stabilität für Patient und Pflegekraft. Um die Gitter bei Bedarf abzunehmen, muss nur die Sicherungsklinke eingedrückt werden.

Schultergitter - Seitengitter
Schultergitter - Seitengitter

TriOptima® Matratze

Die oberste Schicht der dreilagigen Matratze besteht aus viskoelastischem Schaum und sorgt für eine entlastende Druckverteilung. Sie passt sich der Körperform des Patienten an, ohne dabei dessen Bewegungsfähigkeit einzuschränken. Die mittlere Schicht der TriOptima® Matratze besteht aus atmungsaktivem, gewalktem Polyurethan Schaum, der mit seiner hohen Dichte und geringen Stauchhärte ein zu tiefes Einsacken in die Matratze verhindert. Die untere Schicht besteht aus Kaltschaum - sie ist die tragende Schicht und fixiert die Matratze mit einem Ankersystem am Lattenrost, um die Matratze optimal in den Bewegungsablauf des RotoFlex® zu integrieren.

Wechseldruckmatratze

Das effektive Dreikammersystem verändert im regelmäßigem Wechsel die Auflagefläche des Patienten, um Druckbelastungen zu vermeiden. Die speziell an den RotoFlex® adaptierte Wechseldruckmatratze reduziert den punktuellen Auflagedruck und dient der Dekubitus Prophylaxe und Therapie.

Das Niedriegsbett bei Angehörigen mit Demenz

Der Bundesminister für Gesundheit zum Thema Demenz:

Demenz ist eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft. Bereits heute leiden rund 1,7 Millionen Menschen in Deutschland daran. Die Zahl nimmt derzeit um geschätzt 40.000 Personen pro Jahr zu. Für 2030 wird eine Gesamtzahl von 2,15 Millionen erwartet. Hinter diesen Zahlen stehen die Schicksale von Eltern, engen Familienangehörigen, Freun-den, Nachbarn und anderen Mitmenschen. Diese Krankheit wirkt weit in alle Lebensbe-reiche der Betroffenen, aber auch der Angehörigen hinein. Solange sie nicht heilbar ist, gilt es, mit dieser Situation best-möglich umzugehen und die Betroffenen zu unterstützen. Zwei Drittel der Betroffenen leben im vertrauten sozialen Umfeld: in der Familie, in der Nachbarschaft, im Quartier. Viele Angehörige haben sich entschieden, die Pflege für ein Familienmitglied zu über-nehmen. Auch die Pflegenden sind dabei auf Hilfe und Unterstützung angewiesen.

Das Pflegebett als Demenzhilfsmittel

Für alle Demenzerkrankungen: Für demente Personen ist das Pflegebett ein Wohlfühlfaktor und ein Ort der Geborgenheit. Ein Maximum an Selbstständigkeit bleibt bei der dementen Person. Die Person selbst wird die eingebaute elektrische Hilfe kaum wahrnehmen und es nicht als direkte Unterstützung erkennen. Die Bedienung sollte so einfach wie nur möglich gehalten sein und auf die auf die spezifischen Defizite der Betroffenen aber auch auf die Wünsche der Pflegenden abgestimmt sein. Vom LowSleeper profitieren Menschen, die im Schlaf zusätzliche Sicherheit brauchen: Weil er auf 6,5 cm Höhe abgesenkt werden kann, wird das Verletzungsrisiko für motorisch unruhige Schläfer minimiert. Zusätzlich unterstützt er Pflegekräfte bei körperlich belastenden Abläufen: Patienten können auf Knopfdruck in die Sessel-, die Anti- und Trendelenburg- oder die Liegeposition gebracht werden.Mithilfe einer besonders niedrigen Einstellung können Patienten in unmittelbarer Nähe des Bodens schlafen, sodass auf einschränkende Maßnahmen wie z.B. eine Fixierung zur Sturzprävention verzichtet werden kann.

Menschen, die im LowSleeper in einer höheren Liegeposition schlafen möchten, liefert der Netzseitenschutz vollflächigen Schutz: Er ist für den Patienten durchsichtig und so konzipiert, dass Verletzungen ausgeschlossen werden.

Das Niedrigbett hat die gleichen Funktionen wie ein Standardpflegebett mit den gleichen Bestimmungen und Verordnungen wie z.B. dem SGB XI, SGB V und der Norm EN60601-2-52. Bei den Liegeflächen dieser Niedrigsbetten sind diese ebenfalls mehrfach verstellbar und eine mögliche sitzende Position bzw. eine therapeutische Liegepositon wie Herz- oder Trendelenburg-Lagerung. Warum brauchen wir ein Niedrigbett? Damit das Verletzungsrisiki von Stürzen aus dem Bett reduziert wird. Gleichzeitig kann auf den Verzicht von freiheitseinschränkenden Maßnahmen wie Seitengitter, Fixierungen oder Sedierungen verzichtet werden. Pflegebedürftige Menschen werden nicht ihrer Freiheit beraubt: so die Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur Erfüllung des Niedrigbbettes. Natürlich sind in der Sonderausstattung als Sicherungsmaßnahme auch Seitengitter üblich, die aber sind absenkbar. Das sujektive Geborgenheitsgefühl des Benutzers ist so weitgehends erfüllt. Niedrigbetten sind grundsätzlich für alle Nutzer geeignet. Sie werden häufig bei motorisch unruhigen Patienten in der geriatrischen und pädiatrischen Pflege zur Sturzfolgenprophylaxe eingesetzt. Die motorische Höhenverstellung der Liegefläche ermöglicht dabei auch das Einstellen einer üblichen Bettenhöhe, um Menschen mit eingeschränkter Mobilität den Ein- und Ausstieg aus dem Bett zu erleichtern. Problematisch ist eine niedrige Liegeposition für Bewohner, die mit leichten Einschränkungen grundsätzlich mobil sind. Da ein niedriges Bett schwerer aus eigener Kraft verlassen werden kann, kann die niedrige Liegeposition eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellen. Den Bewohnern muss die Möglichkeit gegeben werden, beispielsweise mit einem Handschalter eine geeignete Betthöhe von 35 bis 45 cm einzustellen, die ihnen das selbstständige Ein- und Aussteigen erleichtert. Die Pflege im Niedrigbett entbindet das Pflegepersonal nicht von seiner Fürsorgepflicht. Beim Herausrutschen aus einem Niedrigbett kann auch ohne die Gefahr von Sturzverletzungen ein längeres Verweilen auf dem Boden für den Bewohner kritisch sein und beispielsweise zu Verkühlungen führen. Niedrigpflegebetten bieten den gleichen Funktionsumfang wie Standardpflegebetten und unterliegen den gleichen Bestimmungen und Verordnungen wie z. B. dem SGB XI, SGB V und der Norm EN 60601-2-52. Die Liegeflächen von Niedrigpflegebetten sind wie bei Standardpflegebetten mehrfach verstellbar und ermöglichen sitzende Positionen und therapeutische Liegepositionen wie Herz- oder Trendelenburg-Lagerung. Für ergonomische Arbeitsbedingungen von Pflegern und Therapeuten müssen auch Niedrigbetten auf eine Höhe von mindestens 65 cm, üblicherweise 80 cm, verfahrbar sein. ( Auszüge aus: de.wikipedia.org/wiki/Niedrigbett)

Low-Sleeper-Niedrigstbett
Low-Sleeper-Niedrigstbett
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